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Elektronische Patientenakte (ePA) - Was Sie wissen sollten
Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Die ePA ist der persönliche, digitale und lebenslange Aktenordner für Gesundheitsdaten. (Zahn)- Ärztinnen oder (Zahn)-Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen stellen medizinische Unterlagen ein, sofern Patieninnen und Patienten dem nicht widersprochen haben. Auch man selbst kann dort Gesundheitsdaten einspeichern.
Die Einführung der ePA ist für gesetzlich Versicherte noch mit vielen Fragen verbunden: Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte? Wer kann meine Patientenakte einsehen? Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte? Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen und wo werden die Daten gespeichert?
In diesem Kurs erhalten Sie von einem Experten der Verbraucherzentrale Antworten auf diese Fragen und wertvolle Informationen.
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Elektronische Patientenakte (ePA) - Was Sie wissen sollten
Ab dem 15. Januar 2025 kommt die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten. Die ePA ist der persönliche, digitale und lebenslange Aktenordner für Gesundheitsdaten. (Zahn)- Ärztinnen oder (Zahn)-Ärzte, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen stellen medizinische Unterlagen ein, sofern Patieninnen und Patienten dem nicht widersprochen haben. Auch man selbst kann dort Gesundheitsdaten einspeichern.
Die Einführung der ePA ist für gesetzlich Versicherte noch mit vielen Fragen verbunden: Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte? Wer kann meine Patientenakte einsehen? Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte? Kann ich die elektronische Patientenakte auch ohne ePA-App nutzen und wo werden die Daten gespeichert?
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Gebühr15,00 €
- Kursnummer: 103004
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StartDo. 20.03.2025
17:30 UhrEndeDo. 20.03.2025
19:00 Uhr