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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB genannt) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Pirmasens (nachfolgend: vhs genannt). Wer sich zu einer Veranstaltung der vhs anmeldet, erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Für Studienreisen und Exkursionen der vhs können gesonderte Bedingungen gelten, die der jeweiligen Ausschreibung im Programm auf der Webseite oder in Printmedien zu entnehmen sind.

2. Grundlage der Bildungsarbeit

Die vhs ist eine öffentliche Einrichtung der Erwachsenenbildung der Stadt Pirmasens. Die von der vhs angebotenen Veranstaltungen sind allgemein zugänglich.

3. Anmeldung

3.1 Schriftliche Anmeldung

Die Anmeldung zu den Veranstaltungen der vhs ist ausschließlich schriftlich möglich, wenn nichts Anderes vermerkt ist. Durch die schriftliche Anmeldung kommt ein Teilnahmevertrag zustande, der zur Zahlung des Entgeltes verpflichtet.

Die Möglichkeiten der schriftlichen Anmeldung sind:

  • online über die Webseite www.vhs-pirmasens.de
  • per Anmeldekarte im Programmheft
  • per E-Mail an volkshochschule@pirmasens.de
  • per Brief an Volkshochschule Pirmasens, Hans-Sachs-Str. 2, 66955 Pirmasens.

Die Anmeldung muss mindestens enthalten

  • Vor- und Nachname
  • vollständige postalische Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon
  • Geburtsdatum
  • eindeutige Kursbezeichnung oder Kursnummer
  • Erteilung eines SEPA - Lastschriftmandats oder Rechnungzahlung

3.2 Online-Anmeldung

Bei Anmeldungen über die Webseite (Online-Anmeldungen) werden alle Daten verschlüsselt und datensicher übertragen.

3.3 Kontaktdaten

Durch die freiwillige Angabe zusätzlicher Kontaktdaten, kann im Falle von kurzfristigen Änderungen bei der Veranstaltungsdurchführung eine zeitnahe Benachrichtigung der Teilnehmenden ermöglicht werden.

3.4 Freie Plätze

Es entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme an den Veranstaltungen.

3.5 Anmeldebestätigung

Anmeldebestätigungen werden nicht verschickt. Wir benachrichtigen Sie lediglich dann, wenn der von Ihnen gewünschte Kurs bereits ausgebucht ist oder wenn sich Änderungen ergeben. Wenn Sie keine Nachricht von uns erhalten, findet der Kurs wie angegeben statt.

4. Veranstaltungsort:

Soweit nicht anders vermerkt, finden die Kurse, Seminare und Gesprächskreise im vhs-Gebäude, Hans-Sachs-Str. 2 in Pirmasens, statt.

5. Widerruf, Rücktritt, Kündigung

5.1 Widerrufsrecht allgemein

Die Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail, Brief) widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit dem Empfang dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Volkshochschule Pirmasens, Hans-Sachs-Str. 2, 66955 Pirmasens oder per E-Mail an volkshochschule@pirmasens.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

5.2 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (gem. §§ 312 ff BGB)

Personen, die eine vhs-Veranstaltung online, per Brief oder E-Mail gebucht haben, können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem vom Widerrufsrecht Kenntnis erlangt wurde. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Volkshochschule Pirmasens, Hans-Sachs-Str. 2, 66955 Pirmasens oder per E-Mail an volkshochschule@pirmasens.de.

5.3 Widerrufsfolgen

Ist ein Widerruf wirksam geworden, so müssen beide Seiten die empfangenen Leistungen zurückgewähren. Das gilt auch für eventuell daraus gezogene Nutzungen, wie zum Beispiel Unterrichtsmaterial. Kann eine empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgegeben werden, so ist der vhs der entsprechende Wert zu ersetzen. Bei einer Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen Vertragspartners vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder diese selbst veranlasst hat.

5.4 Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter den Voraussetzungen des § 323 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich. Der Rücktritt hat schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erfolgen.

5.5 Kündigung durch die vhs

Die vhs kann nur aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. Als wichtiger Grund gelten die folgenden Sachverhalte:

  1. Erforderliche Kostendeckung der Veranstaltung wird nicht erreicht.
  2. Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat.
  3. Das Veranstaltungsziel kann aufgrund persönlicher Voraussetzungen des Teilnehmenden nicht erreicht werden.
  4. Zahlungsverzug eines Teilnehmenden bzgl. des Entgelts, sowohl für aktuell als auch in der Vergangenheit bereits besuchte Veranstaltungen, sofern eine von der vhs gesetzte, angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
  5. Fortgesetztes gemeinschaftswidriges Verhalten, insbesondere Störungen des Veranstaltungsablaufes.
  6. Bedrohendes, beleidigendes oder diskriminierendes Verhalten gegenüber Kursleitungen, anderen Teilnehmenden oder Mitarbeitenden der vhs.

Eventuelle Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine Kündigung in den Fällen d) bis f) nicht berührt.

5.6 Kündigung durch Teilnehmende

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht diese AGB eine Ausnahme hiervon zulassen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem persönlichem Grund (insbesondere bei Wohnortwechsel, längere Krankheit, beruflichen Verpflichtungen) bleibt unberührt (vgl. § 626 BGB). Ein wichtiger persönlicher Grund kann nur anerkannt werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Von diesen Regelungen unberührt bleibt die Ausübung des vorstehend unter 5.1 oder 5.2 geregelten Widerrufsrechts.

Tritt die vhs lediglich als Vermittlerin auf, gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Bei Kündigung ist derjenige Betrag zu zahlen, der der vhs in Rechnung gestellt wird.

5.7 Kündigung vor Kursbeginn

Eine entgeltfreie Kündigung ist bei Veranstaltungen mit schriftlicher Anmeldung bis zum Ablauf der Anmeldefrist ohne Angabe von Gründen möglich. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei der vhs.

Nach Ablauf der oben genannten Frist ist vor Kursbeginn eine Kündigung nur aus wichtigem persönlichem Grund möglich. Erfolgt die Kündigung ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger persönlicher Grund nicht vor, hat der Teilnehmer das volle Entgelt zu zahlen, es sei denn, die vhs kann einen Nachrücker von einer Warteliste für die Teilnahme benennen oder Sie melden uns eine Ersatzperson.

5.8 Kündigung nach Kursbeginn

Erfolgt die Kündigung ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger persönlicher Grund nicht vor, ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten

Erfolgt die Kündigung aus wichtigem persönlichem Grund und ist dieser auch nachgewiesen, hat der Teilnehmer das Teilnahmeentgelt entsprechend der Stundenanzahl, die bis zum Eingang der Kündigung bei der vhs durchgeführt wurden, anteilig zu entrichten. Wenn das Entgelt bereits gezahlt wurde und die Kündigung aus oben genannten Gründen in der ersten Kurshälfte erfolgt, kann das Entgelt anteilig zurückerstattet werden.

5.9 Form und Frist der Kündigung

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Kündigungen, auch von Teilnehmenden gegenüber Kursleitungen, sind unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigung. Kündigungen gegenüber der vhs sind zu richten an: Volkshochschule Pirmasens, Hans-Sachs-Str. 2, 66955 Pirmasens, E-Mail: volkshochschule@pirmasens.de.

Das bloße Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung.

Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

6. Datenschutz

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt lediglich im Rahmen der Anmeldung. Die freiwilligen Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Datenschutz gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Europäischer Datenschutzgrundverordnung wird beachtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die personenbezogenen Daten werden nach Ablauf von drei Jahren automatisch gelöscht, Teilnehmende können schriftlich beantragen, dass ihre personenbezogenen Daten nach Ende ihres Kurses gelöscht werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung im Programmheft oder unter www.vhs-pirmasens.de.

7. Entgelte - Zahlung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der vhs werden grundsätzlich Entgelte nach den Bestimmungen der Entgeltordnung der vhs erhoben. Das Entgelt ist bei den jeweiligen Veranstaltungsankündigungen in Online- und Printmedien ausgewiesen. Die vhs behält sich notwendige Änderungen gegenüber diesen Angaben vor. Die angegebenen Entgelte beinhalten in der Regel keine Lehrmittel, Eintrittsgelder oder Verbrauchskosten. Die Entgelte sind im besten Falle bargeldlos im SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats erforderlich. Der Einzug erfolgt spätestens nach Beendigung der Veranstaltung. Die Kosten für fehlgeschlagene Abbuchungen sind vom Teilnehmenden zu tragen. Das SEPA-Lastschriftmandat wird im Rahmen der Online-Anmeldung erteilt. Es autorisiert die vhs, Zahlungen vom angegebenen Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Durch die Angabe einer gültigen Kontonummer (IBAN) bei einer Bestellung oder Registrierung wird die vhs bemächtigt, den entsprechenden Betrag vom angegebenen Konto abzubuchen. Das SEPA-Lastschriftmandat ist mindestens 36 Monate gültig. Die 36-Monatsfrist beginnt mit der Erstlastschrift. Das jeweilige Mandat erlischt bei der vhs automatisch, wenn 36 Monate nach der Erstlastschrift oder 36 Monate nach der letzten Folgelastschrift keine weitere Lastschrift erfolgt ist. Bei Anmeldungen, die nicht über die Webseite erfolgen (Anmeldekarte / E-Mail / Brief) wird das SEPA-Lastschriftmandat zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigt. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben im Original vorzulegen.

8. Ferien

In den rheinlandpfälzischen Schulferien und an schulfreien Tagen finden in der Regel keine Veranstaltungen statt. An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden grundsätzlich keine Veranstaltungen statt.

9. Gutscheine

Gutscheine können bei der vhs erworben werden. Verbleibt beim Einlösen eines Gutscheines ein Restbetrag, kann dieser bei einer weiteren Veranstaltung eingesetzt werden. Eine Erstattung der Gutscheine in bar, auch teilweise, ist nicht möglich.

10. Haftung

10.1 Haftung allgemein

Die vhs übernimmt keinerlei Haftung. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind

Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit durch fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzung der vhs und deren Erfüllungsgehilfen sowie die Haftung für Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der vhs und deren Erfüllungsgehilfen.

10.2 Aufsicht bei Veranstaltungen für Minderjährige

Die vhs übt keine Dienstaufsicht für Kinder und Jugendliche aus, wie sie z. B. in Schulen Pflicht ist. Die Aufsicht als reine Organisationsaufsicht durch die Kursleitung findet nur während der Kurszeiten statt und geht mit deren Ende an die Erziehungsberechtigten über. Die Erziehungsberechtigten sind für das Abholen und Bringen selbst zuständig. Eine vorzeitige Abholung ist aus pädagogischen Gründen nicht gewünscht.

11. Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Kursleitung durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Kursleitung angekündigt wird.

Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltung ausfallen (beispielsweise aufgrund einer Erkrankung der Kursleitung), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, bereits gezahlte Entgelte werden erstattet.

12. Teilnahmebescheinigungen

Auf Wunsch der Teilnehmenden können Bescheinigungen über die Teilnahme an Veranstaltungen ausgestellt werden, wenn mindestens 80 % der Unterrichtsstunden besucht wurden.

13. Unterrichtseinheit

Die Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten.

14. Urheberrechtsschutz

Das Fotografieren, Filmen, Streamen und die Aufnahme auf Tonträger in den Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Bei EDV-Veranstaltungen ist zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt.

27.04.24 10:19:21